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   VGH Bayern, 25.06.2003 - 26 B 02.2237   

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VGH Bayern, 25.06.2003 - 26 B 02.2237 (https://dejure.org/2003,56278)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.06.2003 - 26 B 02.2237 (https://dejure.org/2003,56278)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Juni 2003 - 26 B 02.2237 (https://dejure.org/2003,56278)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.04.2001 - 4 C 5.00

    Bauplanungsrecht; Wasserrecht - Anlage zum Lagern von Gülle; privilegiertes

    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2003 - 26 B 02.2237
    Das Verwaltungsgericht hat aber nicht ausreichend gewürdigt, dass das Vorhaben des Klägers bauplanungsrechtlich nicht hätte zugelassen werden können, weil es am vorgesehenen Standort - unabhängig von der geplanten Neuaufstellung der Wasserschutzgebietsverordnung - die bestehende Trinkwasserversorgungsanlage des Brunnens S******** gefährdet und damit Belange im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 BauGB beeinträchtigt hätte (vgl. dazu BVerwG vom 12.4.2001 - NVwZ 2001, 1048 = DVBl 2001, 1446 = BayVBl 2002, 245).

    Insoweit hat § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 BauGB einen eigenständigen städtebaulichen Regelungswert, dessen Zweck es u.a. ist, unabhängig von wasserrechtlichen Normierungen und Planungen den erforderlichen Schutz der Trinkwasserversorgung im Einzelfall zu gewährleisten (vgl. dazu BVerwG vom 12.4.2001 - a.a.O.).

  • VGH Bayern, 06.12.2000 - 22 N 96.1148
    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2003 - 26 B 02.2237
    Nachdem der Kläger gegen die Wasserschutzverordnung Normenkontrollklage erhoben hatte (Verfahren 22 N 96.1148), setzte das Verwaltungsgericht das Verfahren bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag aus.
  • VGH Bayern, 12.05.2021 - 9 CS 18.2000

    Befristeten Abgrabungsgenehmigung und Sicherstellung der Trinkwasserversorgung

    Die Gründe, die die Annahme einer Gefährdung der Trinkwasserversorgung begründen, können im Einzelfall durchaus deckungsgleich mit denjenigen sein, die die Ausweisung eines Wasserschutzgebiets und die in der Verordnung enthaltenen Beschränkungen rechtfertigen (vgl. BayVGH, U.v. 25.6.2003 - 26 B 02.2237 - juris Rn. 27).
  • VG Würzburg, 16.11.2023 - W 5 K 22.1468

    Verpflichtungsklage, Baugenehmigung, landwirtschaftlicher Betrieb im

    Dabei ist allerdings zu betonen, dass nicht die Sicherung der auf der Grundlage des § 51 WHG eingeleiteten Planung, sondern vielmehr die Wahrung der unter wasserwirtschaftlichen Gesichtspunkten schützenswerten tatsächlichen Verhältnisse die Ablehnung eines Bauvorhabens unter Berufung auf § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 BauGB rechtfertigen (BVerwG, U.v. 12.4.2001 - 4 C 5/00 - juris Rn. 27; BayVGH, U.v. 25.6.2003 - 26 B 02.2237 - BeckRS 2003, 27555 Rn. 27; B.v. 12.5.2021 - 9 CS 18.2000 - BeckRS 2021, 12467 Rn. 35).
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